Die Sozialberatung kann von allen Betroffenen genutzt werden, insbesondere von Arbeitssuchenden, die Fragen zu SGB II (ALG II), SGB III (ALG I) und SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter) haben.
Bei Fragen und Problemen mit diversen Ämtern und Institutionen, zu Antragsverfahren, zu Leistungsberechtigungen und sonstigen existentiellen Nöten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus bietet der Vingster Treff auch Beratungen zu ausländerrechtlichen Fragestellungen an. Die Einführung des neuen Zuwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz ist für viele Betroffene verwirrend. Daher steht Ihnen ein Berater gezielt zu diesen Fragestellungen zur Verfügung. Sie können das Angebot auch in türkischer und kurdischer Sprache nutzen.
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Ab sofort bieten wir Beratungen nach Terminvereinbarung an.
Termine Sozialberatung 0221/87 54 85
Mo. 13:00 - 16:00 Uhr
Di. 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:30 - 13:00 Uhr
Fr. 09:30 - 13:00 Uhr
Termine Antragsberatung 0221/87 54 85
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 10:00 - 12:00 Uhr
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Wege in Arbeit nach Hartz IV
Lt. SGB II und Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit
Ziel des Gesetzes ist die sofortige und vorrangige Vermittlung in Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt.
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Schuldnerberatung
Wenn der Schuldenberg über den Kopf wächst...
Die Schuldnerberatung wird in enger Kooperation mit der Schuldnerhilfe Köln e.V. angeboten.
Eine Mitarbeiterin steht Ihnen jeden Dienstag von 09.00-12.00 Uhr in unseren Räumlichkeiten zur Verfügung und berät Sie anonym und diskret.
Die Schuldnerberatung findet in deutscher und türkischer Sprache statt.
Migrationserstberatung (MBE)
Ziel der Migrationserstberatung ist es, Neuzuwanderer und deren Familien auf dem Weg in die deutsche Gesellschaft zu begleiten und ihnen Unterstützung zu selbständigem Handeln in allen Lebensbereichen zu geben. Nach einem umfassenden persönlichen Erstgespräch wird ein gemeinsam erarbeiteter Förderplan erstellt, der als verbindlicher Wegweiser dient. Die Umsetzung dieser Vereinbarung ist für beide Seiten verbindlich. Die Erstberatung kann bis zu max. drei Jahren nach Einreise bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus in Anspruch genommen werden. Sie können sich an uns wenden, wenn Sie Fragen haben zu:
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